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E-Bike, Kaufpreis 3.000 Euro: ab 7,50 Euro pro Monat, jährlich gezahlt 90,00 Euro.

Versicherungsleistungen

Schutz ohne Kompromisse

Ob Diebstahl, Unfallschäden oder Verschleiß – mit unserer Fahrradversicherung sind Sie weltweit abgesichert. Egal welches Fahrrad Sie fahren.

Leistung

KNAPP Digital
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  • Schutz bei Events
  • Versicherungsschutz für VerschleißBis max. 48 Monat Alter des Rades
  • Maximal Fahrradalter bei VertragsabschlussUnbegrenzt
  • Fahrräder versicherbar bis€25.000
  • PannenhilfeOptional
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Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AFE) und das Informationsblatt (IPID).

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Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden.

4,8

19 Rezensionen auf Google

Alle Rezensionen auf Google lesen
  • Information, Ablauf und Abschluß einfach und verständlich - deshalb auch die Versicherung abgeschlossen.
    Roland Mattevi
  • Rasch und unkomplizierte Abwicklung! TOP
    Wilhelm Herrmann
  • Sehr unkompliziert, kulant und schnell in der Abwicklung :)
    Paul Ze
  • Ich habe meine erste Ersatzteilrechnung eingereicht. Zu meiner Überraschung war der Fall schon am nächsten Tag abgeschlossen und der Betrag wurde ohne zögern anerkannt und überwiesen.
    Josef Ringer

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu unserer Fahrradversicherung

Hier finden Sie Fragen, welche uns am häufigsten gestellt werden.

Ab wann sind Sie versichert?

Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.

Wichtig: Voraussetzung ist, dass wir innerhalb von 14 Tagen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen erhalten und die Versicherungsprämie erfolgreich von dem angegebenen Konto eingezogen werden kann. Eine Zahlung mittels Zahlschein ist nicht möglich.

Wie lange sind Sie versichert?

Monatsvertrag: Wenn Sie sich für das Monatsabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Monat zu Monat. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie mit einer Frist von 3 Tagen zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.

Jahresvertrag: Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

3 Jahresvertrag: Wenn Sie sich für das 3 Jahresvertrag entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

Welches Schloss soll ich verwenden?

Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:

  • Bei Fahrrädern bis 2.000 € Kaufpreis muss das verwendete Schloss mindestens 29 € (inkl. MwSt.) gekostet haben.
  • Bei Fahrrädern über 2.000 € Kaufpreis ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € erforderlich.

Bitte beachten Sie:

  • Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
  • Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
  • Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.

Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.

Ist eine Rechnung bei Vertragsabschluss vorzulegen?

Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen. Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.

Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird. Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:

  • Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000 €: Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 € erforderlich.
  • Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000 €: Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € notwendig.

Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Nachweise vollständig und gut leserlich übermittelt werden.

Ist mein Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert?

Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden. Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29 €. Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49 €.
  • Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
  • Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden. Die Polizeiliche Anzeigenbestätigung ist bei der Schadenmeldung vorzulegen.

Nicht versichert sind:

  • Einfaches Abstellen ohne Absperren
  • Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung

Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.

Welche Fahrräder sind versicherbar?Vorschlag

Grundsätzlich können Sie die meisten gängigen Fahrradarten bei uns versichern – sowohl für private als auch (nach Angabe) gewerbliche Nutzung.

Versicherbar sind unter anderem:

  • Citybikes & Trekkingräder – Für Alltag, Freizeit oder einfache Touren
  • Mountainbikes (MTB) – Auch für Gelände geeignet, inkl. Hardtail und Full-Suspension
  • E-Bikes & Pedelecs – Bis 25 km/h (unterstützend), Akku und Motor sind mitversichert
  • Rennräder & Gravelbikes – Leichtbauweise, auch für sportliche Nutzung versicherbar
  • Lastenräder & Cargobikes – Ob privat oder für gewerbliche Zwecke (z. B. Lieferdienste)
  • Kinderräder & Jugendräder – Versicherungsschutz für den Nachwuchs, auch als Teil einer Familienpolizze
  • Falt- und Kompakträder – Praktisch für Pendler:innen und kombiniert mit Öffis

Nicht versicherbar sind:

  • Fahrräder mit einer Motorunterstützung über 25 km/h oder mit Zulassungspflicht (z. B. S-Pedelecs oder E-Mopeds)
  • Selbstgebaute Rahmen oder Eigenkonstruktionen ohne zertifizierte Bauteile
  • Fahrräder ohne Kaufnachweis oder nachvollziehbaren Wert
Ein Schaden ist eingetreten – wie verhalten Sie sich richtig?Vorschlag

Wenn ein Schaden an Ihrem versicherten Fahrrad oder Sportgerät eingetreten ist, ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

So gehen Sie vor:

  • Sichern Sie Beweise: Machen Sie Fotos vom Schaden, vom Schloss (bei Diebstahl) sowie vom Abstellort, falls relevant. Dokumentieren Sie den Schaden sofort und so detailliert wie möglich.
  • Diebstahl? Anzeige erstatten: Bei Diebstahl ist eine sofortige polizeiliche Anzeige erforderlich. Reichen Sie die Anzeige- oder Bestätigungsnummer bei der Schadenmeldung mit ein.
  • Schaden online melden: Melden Sie den Schaden einfach über unser Kundenportal. Dort können Sie Angaben zum Schaden machen, Fotos und Dokumente hochladen und Ihre Polizzennummer zuordnen.
  • Keine Selbstreparaturen vornehmen: Warten Sie bitte mit Reparatur oder Ersatzbeschaffung, bis wir den Schaden geprüft und bestätigt haben.
  • Wir prüfen und melden uns bei Ihnen: Nach Einlangen der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Schadenprüfung durch unser Team. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung zur Reparaturfreigabe oder zur weiteren Vorgehensweise.
Wie können Sie Ihren Vertrag kündigen?Vorschlag

Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigung ist einfach und schriftlich möglich.

So funktioniert die Kündigung: Senden Sie uns Ihre Kündigung schriftlich – entweder über das Kundenportal oder per E-Mail an unser Serviceteam. Geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Vertragsnummer und den gewünschten Kündigungstermin an. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung.

Kündigungsfristen:

  • Monatsverträge: Kündigung mit 3 Tagen Frist zum Monatsende möglich (nach der Mindestlaufzeit von 3 Monaten)
  • Jahresverträge: Kündigung mit 3 Tagen Frist zum Ende der Versicherungsperiode (31.12.)
  • Drei-Jahresverträge: Kündigung ebenfalls zum Ablauf der Periode mit 3 Tagen Frist

Sonderkündigung: Bei Verkauf der versicherten Sache oder Wegfall des Risikos (z. B. Diebstahl ohne Ersatz) ist eine außerordentliche Kündigung möglich – in diesem Fall benötigen wir einen Nachweis (z. B. Kaufvertrag oder Diebstahlsanzeige).

Hinweis zur Abstimmung: Die drei mit „Vorschlag“ markierten Fragen sind Kandidaten aus dem FAQ-Bereich von knapp-digital.at (Wortlaut unverändert, 59 Fragen verfügbar). Welche drei zusätzlichen Fragen final bleiben, entscheidet KNAPP Digital bei der Inhaltsfreigabe.

Sorgenfrei auf die nächste Ausfahrt.

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